Sie haben Ihre lettische Traumpartnerin gefunden und möchten den nächsten Schritt wagen? Die gute Nachricht: Als EU-Bürgerin geniesst eine lettische Frau dank des bilateralen Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erhebliche Vorteile gegenüber Partnerinnen aus Nicht-EU-Staaten. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen den gesamten Ablauf – von der Dokumentenbeschaffung bis zur Trauung.
Der grosse Vorteil: EU-Freizügigkeit und Personenfreizügigkeitsabkommen
Lettland ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, das 2002 in Kraft trat, ermöglicht es EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern – und damit auch lettischen Staatsangehörigen – unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.
Das bedeutet konkret: Ihre lettische Partnerin benötigt kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Sie darf sich bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt – etwa im Rahmen einer Heirat oder des Zusammenziehens – ist lediglich eine B-Bewilligung erforderlich, die bei Vorliegen der Voraussetzungen unkompliziert erteilt wird.
Im Vergleich zu Partnerinnen aus der Ukraine, Russland oder anderen Nicht-EU-Staaten entfallen damit langwierige und kostspielige Visumsverfahren, Einladungsschreiben und Sicherheitsüberprüfungen. Dieser bürokratische Vorteil spart nicht nur Zeit und Geld, sondern reduziert auch den emotionalen Stress erheblich. Die Partnervermittlung Lettland wird dadurch besonders attraktiv.
Heirat in der Schweiz: Der Ablauf Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt
Bevor Sie in der Schweiz heiraten können, müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes ein sogenanntes Vorbereitungsverfahren einleiten. Dieses dient dazu, die Ehefähigkeit beider Partner zu prüfen. Sie können das Verfahren persönlich, schriftlich oder in vielen Kantonen auch online einleiten.
Beim Vorbereitungsverfahren müssen beide Partner persönlich beim Zivilstandsamt vorstellig werden und ihre Identität nachweisen. Die lettische Partnerin muss dabei nicht in der Schweiz wohnhaft sein – sie muss lediglich für den Termin anreisen können.
Schritt 2: Erforderliche Dokumente
Für die Eheschliessung in der Schweiz werden von beiden Partnern verschiedene Dokumente benötigt. Hier eine vollständige Übersicht der Unterlagen, die Ihre lettische Partnerin beibringen muss:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte: Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Trauung gültig sein.
- Geburtsurkunde: Ausgestellt vom lettischen Zivilstandsamt (DZIMTSARAKSTU NODAĻA), mit Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt.
- Zivilstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung): Bestätigt, dass die Person ledig, geschieden oder verwitwet ist. In Lettland heisst dieses Dokument «Izziņa par ģimenes stāvokli». Es darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Wohnsitzbestätigung: Nachweis des aktuellen Wohnsitzes in Lettland.
- Gegebenenfalls Scheidungsurteil: Falls die Partnerin zuvor verheiratet war, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden – ebenfalls mit Apostille und Übersetzung.
Schritt 3: Apostille und Übersetzung
Lettische Dokumente müssen für die Verwendung in der Schweiz mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille wird in Lettland vom Justizministerium (Tieslietu ministrija) oder von einem Notar ausgestellt. Lettland ist Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens, wodurch der Beglaubigungsprozess standardisiert und relativ unkompliziert ist.
Anschliessend müssen alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer in die Amtssprache Ihres Wohnkantons (Deutsch, Französisch oder Italienisch) übersetzt werden. Tipp: Beauftragen Sie einen in der Schweiz zugelassenen vereidigten Übersetzer, um sicherzustellen, dass die Übersetzungen vom Zivilstandsamt akzeptiert werden.
Schritt 4: Trauung
Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens erhalten Sie die Ermächtigung zur Trauung. Die Trauung findet beim Zivilstandsamt statt – entweder in Ihrem Wohnkanton oder in einem anderen Kanton, sofern die Ermächtigung vorliegt. In der Schweiz ist nur die standesamtliche Trauung rechtsgültig; eine kirchliche oder religiöse Zeremonie kann zusätzlich stattfinden.
Sie benötigen zwei Trauzeugen, die volljährig und urteilsfähig sind. Die Trauung selbst dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Die Kosten für die Trauung variieren je nach Kanton und liegen zwischen CHF 300 und CHF 800.
Alternative: Heirat in Lettland
Manche Paare entscheiden sich für eine Hochzeit in Lettland – sei es aus romantischen Gründen, wegen der Familie der Partnerin oder weil der Prozess dort in mancher Hinsicht einfacher ist. Lettland bietet wunderschöne Hochzeitslocations, von den Jugendstilpalästen Rigas bis zu den idyllischen Landgütern auf dem Land.
Für eine Heirat in Lettland benötigen Sie als Schweizer Bürger folgende Dokumente: gültigen Reisepass, Geburtsurkunde (apostilliert und übersetzt), Ledigkeitsbescheinigung vom Zivilstandsamt Ihres Wohnortes in der Schweiz sowie eine Ehefähigkeitsbescheinigung. Alle Dokumente müssen ins Lettische übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Die Eheschliessung erfolgt beim lettischen Zivilstandsamt (Dzimtsarakstu nodaļa) oder in einer Kirche mit anschliessender Registrierung. Auch in Lettland ist die standesamtliche Registrierung für die rechtliche Anerkennung erforderlich. Die Kosten sind in Lettland deutlich geringer als in der Schweiz – meist unter 100 Euro für die standesamtliche Trauung.
Nach der Heirat in Lettland erhalten Sie eine lettische Heiratsurkunde, die Sie mit Apostille und beglaubigter Übersetzung beim Schweizer Zivilstandsamt registrieren lassen müssen. Die Anerkennung ist in der Regel problemlos, da Lettland als EU-Staat anerkannte Standards einhält.